Tipps Einkommensteuererklärung

Tipps und Tricks zum Ausfüllen der Steuererklärung

Wann sind Modernisierungskosten von der Steuer absetzbar?

Dienstag 22. Februar 2011 von admin

Die Modernisierung des eigenen Hauses oder der Innenräume ist ein Vorhaben, welches nicht nur für Instandhaltung sorgen kann, sondern auch für ein ganz neues Lebensgefühl in den eigenen vier Wänden. Leider ist dabei jedoch nicht nur der eigene Ideenreichtum gefragt, sondern auch das Portemonnaie, denn solche Vorhaben sind in der Regel nicht wirklich günstig. Dabei stellt sich natürlich die Frage, wie man in diesem Bereich Kosten einsparen kann, was erstens über einen wirklich guten Modernisierungskredit funktioniert und zweitens, indem man zumindest einen Teil der Kosten von der Steuer absetzt. Nachfolgend sollen diese Möglichkeiten etwas genauer beschrieben werden, wobei vor allem die steuerliche Abzugsfähigkeit im Vordergrund steht.

Privatpersonen können nur Handwerker-Kosten von der Steuer absetzen

Während ein Vermieter Modernisierungskosten in der Regel komplett als Werbungskosten in der Einkommensart „Vermietung und Verpachtung“ steuerlich geltend machen kann, sind die Möglichkeiten für Privatpersonen wesentlich stärker eingeschränkt. Wer nämlich im privaten Bereich Modernisierungsmaßnahmen durchführen lässt, kann in seiner Steuererklärung bis zu 20% der Handwerkerkosten von maximal 6.000 Euro ansetzen, was einen Höchstbetrag von 1.200 Euro mit sich bringt. Damit dies vom Finanzamt anerkannt wird, ist es jedoch wichtig, dass man eine Handwerkerrechnung und die Überweisung auf das Konto des Handwerkers nachweisen kann.

Vermieter können auch die Kosten eines Modernisierungskredites steuerlich geltend machen

Als Vermieter ist es durchaus möglich, auch die Kosten für einen Modernisierungskredit von der Steuer abzusetzen, weil die Zinszahlungen ebenfalls als Werbungskosten gelten. Die Auswahl an verschiedenen Angeboten ist sehr groß und man kann bei energetischen Sanierungen zusätzlich auch noch staatliche Förderungen in Anspruch nehmen. Auf jeden Fall ist es wichtig, sich die einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten einmal genauer anzuschauen, denn so lässt sich unter Umständen eine ganze Menge Geld einsparen. Hier finden Sie weitere Informationen zu Krediten für Modernisierungen, so dass Sie ganz genau wissen, worauf letztlich zu achten ist.

Die steuerlichen Möglichkeiten bei Modernisierungen sind durchaus interessant

Auch wenn Privatpersonen bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Modernisierungskosten recht eingeschränkt sind, so kann man doch ein Sparpotenzial von bis zu 1.200 Euro nutzen, benötigt dafür jedoch eine Handwerkerrechnung und einen Kontoauszug, auf dem Zahlung verzeichnet ist. Wer zusätzlich noch einen günstigen Modernisierungskredit in Anspruch nimmt und bei energetischen Sanierungen die staatlichen Förderungen nutzt, kann sein Haus verschönern und verbessern, ohne dabei den eigenen Geldbeutel zu stark zu belasten. Nutzen Sie die Informationsmöglichkeiten in diesem Bereich und versuchen Sie, das Maximum herauszuholen.

Kategorie: Allgemein | 2 Kommentare »

Tipp 11: Finanzierungskosten absetzen

Mittwoch 5. Januar 2011 von admin

Die Finanzierungskosten für ein Haus oder Wohnung können abgesetzt werden, wenn diese Immobilie vermietet wird.

In diesem Fall kann eine Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital sinnvoll sein. Denn bei vermieteten Objekten können Werbungskosten, darunter fallen auch die Zinsen für das Darlehen, von der Steuer abgesetzt werden.

Wenn ein Haus oder Wohnung für den Privatgebrauch gekauft werden soll, dann ist eine Finanzierung ohne Eigenkapital nur im Ausnahmefall ratsam.

Kategorie: Allgemein | Keine Kommentare »

Tipp 10 – Spenden pauschal angeben

Sonntag 7. März 2010 von admin

Das Finanzamt akzeptiert häufig ohne Nachweis eine Pauschal in höhe von 50 Euro (Ledige) und 100 Euro (Verheiratetet) als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung.

Kategorie: Allgemein | 71 Kommentare »

Tipp 9 – Einkommensteuererklärung Arbeitnehmer – Unfallkosten absetzbar

Donnerstag 4. Februar 2010 von admin

Wenn ein Arbeitnehmer von der Wohnung zur Arbeitsstätte einen Unfall hatte, kann er diese Kosten als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung bzw. Lohnsteuerjahresausgleich absetzen.

Antworten und Fragen gibt es u.a. in diesem Steuerforum.

Kategorie: Allgemein | 23 Kommentare »

Tipp 8 – Kinderbetreuungskosten wie Kindergarten können abgesetzt werden

Montag 25. Januar 2010 von admin

Eltern von Kindern die zwischen 3 und 6 Jahren alt sind und in einen Kindergarten gehen und dafür Beiträge zahlen müssen, können diese Beiträge steuerlich geltend machen. 2/3 dieser Kosten sind abzugsfähig.

Wenn beide Elternteile arbeiten spielt das Alter grundsätzlich keine Rolle. Also auch Beiträge für KInder die unter 3 Jahren sind, können dann in der Steuererklärung bzw. Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.

Kategorie: Allgemein | 41 Kommentare »

Tipp 7: Doppelte Haushaltsführung

Mittwoch 20. Januar 2010 von admin

Wenn Sie an einem Ort eine Zweitwohnung haben und dort Arbeiten und Ihre Familie wo anders wohnt. Dann kommt evtl. eine doppelte Haushaltsführung in betragt.

Die Kosten für die Doppelte Haushaltsführung können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Bei Ledigen geht dies nur noch bedingt. Hier muss der Einzelfall genau geprüft werden.

Kategorie: Allgemein | 3 Kommentare »

Tipp 6: Elterngeld – Steuerklassenwahl prüfen

Montag 18. Januar 2010 von admin

Wenn ein Kind in anmarsch ist, kann es sinnvoll sein die Steuerklassenkombinationen neu zu verteilen. Denn für die Höhe des Elterngelds ist das Nettoeinkommen für die Berechnung wichtg. Je höher das Nettoeinkommen, desto höher das Elterngeld.

Ein Beispiel: Verdienen beide Ehepartner in etwa gleich viel und möchte einer der Eheleute die 2 Monate Partnermonate nehmen, dann kann es sinnvoll sein, wenn der andere Ehepartner die Steuerklasse 3 wählt.

Kategorie: Allgemein | 28 Kommentare »

Tipp 5 – Abgabe Lohnsteuererklärung / Einkommensteuererklärung

Samstag 16. Januar 2010 von admin

Bei Personen die zur Abgabe einer Lohnsteuererklärung bzw. Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, muss die Steuererklärung bis zum 31.05. des Folgejahres dem FA vorliegen. Auf Antrag kann diese Frist auch verlängert werden. Erstellt ein Steuerberater die Erklärung, dann ist die Frist automatisch der 31.12. des Folgejahres.

Bei einer freiwilligen Abgabe beträgt die Verfährungsfrist 4 Jahre.

Kategorie: Allgemein | 61 Kommentare »

Tipp 4 – Einkommensteuererklärung – Lohnsteuererklärung – Handykosten Arbeitnehmer

Samstag 16. Januar 2010 von admin

Handykosten Arbeitnehmer – Wenn das Handy auch beruflich genutzt wird, können diese Kosten als Werbungskosten angesetzt werden in der Lohnsteuererklärung bzw. Einkommensteuererklärung. Ein Nachweis ist in der Regel notwendig. Oft akzeptiert das FA auch eine Pauschale von 50 Euro im Jahr bei Personen die z.B. auf dem Bau arbeiten und Arbeiten koordinieren müssen.

Kategorie: Allgemein | 22 Kommentare »

Tipp 3 – Lohnsteuerjahresausgleich – Private Handwerkehrrechnungen absetzen

Freitag 15. Januar 2010 von admin

Man kann private Handwerkehrrechnungen von der Steuer absetzen.  Also z.B. die Kosten für den Kaminfeger oder die Wartung der Heizung kann man steuerlich geltend machen.

Man diese Rechnungen am besten überweisen und nicht bar bezahlen. Bei dem Kaminfeger sieht es das Finanzamt in der Regel nicht wenn bar bezahlt wird.

Kategorie: Allgemein | 45 Kommentare »